Ein Penetrationstest besteht aus den Modulen:
Zunächst unterzeichnen wir eine Geheimhaltungserklärung, in der wir uns u.a. zur Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verpflichten. Wir führen eine genaue Bestandsaufnahme aller zu prüfenden Module durch und bestimmen anhand dieser den genauen Ablauf des Tests und der Testziele. Es werden die Prüf-Methodik und verwendete Tools vorgestellt und erläutert. Der Datenschutzbeauftragte sollte dabei für ca. eine Stunde anwesend sein, um den Umgang mit eventuell anfallenden personenbezogenen Daten zu klären. Ansprechpartner und Prozeduren für den Fall auftretender Probleme oder unmittelbar zu behebender Sicherheitslücken werden definiert, Notfallrufnummer ausgetauscht und Art des Datenaustauschs festgelegt.
Im nächsten Schritt findet mit folgenden Mitteln die Informationsgewinnung über die Zielsysteme statt:
Wir erstellen einen detaillierten Bericht des Pentests mit folgendem Inhalt: